ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Veranstalter

 

Eventmanagement Kückelmann, Stephan Kückelmann, Ludgeristraße 20a, 46242 Bottrop,

E-Mail: info@clubaffair.de oder info@exhibition-club.de oder info@selected-club.de

Vertretungsberechtigter: Stephan Kückelmann

 

§2 Geltungsbereich

 

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für jene Musikveranstaltungen, deren Veranstalter das Eventmanagement Kückelmann ist. Die nachfolgenden AGB regeln die Beziehung zwischen dem Eventmanagement Kückelmann (nachfolgend Veranstalter genannt) und den Kartenkäufern bzw. –besitzern (nachfolgend Besucher genannt).

Der besseren Lesbarkeit wegen wurde in diesen AGB das generische Maskulinum gewählt. Alle Punkte der AGB gelten jedoch ausdrücklich für alle Geschlechter, unabhängig von der gewählten Form der Personenbezeichnung.

 

(2) Die Musikveranstaltungen finden in der Maschinenhalle Gladbeck oder dem Lokschuppen Bottrop oder anderen Räumen statt. Das Veranstaltungsgelände umfasst sämtliche Flächen, die zum ordnungsgemäßen Stattfinden der Musikveranstaltungen gedacht sind. Diese AGB gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.

 

(3) Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht für die Veranstaltung. Außerdem erklärt der Besucher durch den Kauf der Eintrittskarte, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Geländeordnung anerkannt hat.

 

(4) Beim Erwerb der Karten gelten neben diesen AGB auch die AGB der Vertriebspartner, ferner auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände die AGB einschließlich der Hausordnung des jeweiligen Inhabers, soweit diese den vorliegenden AGB nicht widersprechen. Die jeweils eigenen AGB der Vertriebspartner und die AGB der Inhaber der Veranstaltungsstätten nebst Hausordnung sind im Bedarfsfall direkt bei diesen zu erfragen.

 

§ 3 Vertragsschluss, Preise, Zahlungsmodalitäten, Versand

 

(1) Veranstaltungstickets können nur von dem Veranstalter oder über dessen Vertriebspartner in Vorverkaufsstellen und über die offiziellen Ticket-Onlineshops unter www.clubaffair-ticketshop.de oder www.selectedclub-ticketshop.de oder www.exhibition-club.de erworben werden.

Beim Kauf von Veranstaltungstickets über einen Vertriebspartner des Veranstalters wird hinsichtlich der Modalitäten des Vertragsschlusses und der Vertragsabwicklung auf die AGB des jeweiligen Vertriebspartners hingewiesen.

 

(2) Will der Besucher Tickets über das Online-Formular auf der Website des Veranstalters bestellen, so sind die Tickets ab dem Moment, ab dem das Online-Formular abgesendet wird, für den Besucher reserviert. Daraufhin werden dem Besucher vom Veranstalter die Frist und die Kontodaten zur Bezahlung mitgeteilt. Zahlt der Besucher die entsprechende Summe nicht innerhalb der angegebenen Frist auf das genannte Konto, verfällt die Reservierung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Frist anderweitig über die Tickets zu verfügen. Zahlt der Besucher die Rechnungssumme fristgerecht auf das angegebene Konto ein, gilt der Veranstaltungsvertrag in dem Moment als beschlossen, in dem die Summe dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben wird.

 

(3) Der Besucher ist überdies dazu verpflichtet, bei einer Bestellung wahrheitsgemäße und korrekte Angaben nach den Vorgaben der Bestellmaske zu machen. Eine erfolgreiche Bestellung ist nur bei vollständigem Ausfüllen der Pflichtfelder möglich. Ändern sich nach der Bestellung die angegebenen Daten, so ist der Besucher verpflichtet, die Angaben umgehend dem Veranstalter mitzuteilen.

 

(4) Zieht der Kunde unberechtigt einen Überweisungsauftrag zurück, so ist er zur Erstattung der hieraus entstehenden Kosten, insbesondere der Kosten für Rücklastschriften, Versand und/oder Mahnkosten, verpflichtet.

 

(5) Im Onlineshop wird als Zahlungsmöglichkeit neben Vorkasse auch der Zahlungsanbieter PayPal und/oder Sofortüberweisung anerkannt.

 

(6) Die von dem Veranstalter berechneten Preise sind Bruttopreise. In den Bruttopreisen sind die Vorverkaufs- und Vertriebsgebühren, die Systemgebühr und die durch den Veranstalter erhobene Versandkostenpauschale jeweils einschließlich der MwSt. enthalten. Diese Gebühren werden bei der Zusage der vorläufigen Reservierung im Einzelnen mitgeteilt; darüber hinaus entstehen keine weiteren, nicht ausgewiesenen Kosten.

 

(7) Die Begleitperson von Besuchern mit Schwerbehindertenausweis erhält eine Freikarte für die Veranstaltung, wenn der Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit ständiger Begleitung ausweist (Merkzeichen B) und dieser dem Veranstalter in Kopie per Mail oder Fax vorgelegt wird.

 

(8) Die Versendung der Tickets erfolgt auf Risiko des Besuchers. Der Versand erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach Zahlungseingang auf dem Postweg. Erfolgt der Geldeingang weniger als 8 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung, so werden die Tickets an den Kunden nicht mehr auf dem Postweg versandt, sondern zur persönlichen Abholung am Veranstaltungsort hinterlegt. Der Besucher wird in diesem Fall über den Ort und das Datum der möglichen Abholung informiert.

 

(9) Zugesandte und ausgehändigte Karten sind unverzüglich nach deren Erhalt auf ihre Richtigkeit in Bezug auf die Bestellung zu prüfen; etwaige Beanstandungen sind sofort, spätestens jedoch 7 Tage nach Zugang der Tickets beim Besucher gegenüber dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen.

Der Schriftform ist genüge getan, wenn der Kunde die Mitteilung über die Beanstandung per Brief oder E-Mail an den Veranstalter sendet. Bei Falschlieferungen insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets, falscher Platzkategorie, falscher Veranstaltung etc. erhält der Besucher eine kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Tickets.

 

§ 4 Weiterverkaufsverbot, Vertragsstrafe

 

(1) Der Besucher verpflichtet sich, Veranstaltungstickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen, bzw. nur an Privatkunden und zur Privatnutzung weiterzugeben.

 

(2) Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrecht auf Dritte grundsätzlich zu, es sei denn:

  1. gegen den Dritten besteht ein Hausverbot
  2. die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit
  3. Werbemaßnahmen oder vom Veranstalter nicht autorisierten Bonuszugaben sowie Gewinnspielen.
  4. das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis angeboten als für den Nennpreis der Eintrittskarte bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.

 

(3) Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterhandeln der Veranstaltungstickets ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist verboten, insbesondere jedes Weiterveräußern durch eine nicht autorisierte Vorverkaufsstelle. Dazu zählen ferner der Verkauf von Veranstaltungstickets zu überhöhten Preisen an Dritte sowie eine Versteigerung der Karten über eine Internetauktion mit Gewinnerzielungsabsicht.

 

(4) Ein Verkauf von Veranstaltungstickets vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.

 

(5) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die unter Punkt 4 genannten Verbote kann der Veranstalter vom Kunden die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe bis zu einer Maximalhöhe von € 1.000,00 verlangen.

 

(6) Des Weiteren behält sich der Veranstalter vor, Personen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Zuwiderhandlungen gegen die Punkte 4.1. bis 4.4 besteht, den Zutritt zu der Veranstaltung zu

verweigern bzw. von dieser auszuschließen und zukünftig den Verkauf von Tickets zu verweigern.

 

§ 5 Widerrufs- und Rückgaberecht, Erstattungen

 

(1) Da der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag vor, § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB. Ein generelles Widerrufs- und Rückgaberecht ist für die Bestellung solcher Dienstleistungen ausgeschlossen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist somit unmittelbar nach der Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

 

(2) Veranstaltungstickets können nur in folgenden Situationen gegen Erstattung des Kartenpreises (exklusive Versandkosten, exklusive Systemgebühr, exklusive Vorverkaufsgebühr) zurückgegeben werden:

Die Veranstaltung findet weder am angesetzten Veranstaltungstag noch an einem Ausweich- bzw. Ersatztermin statt.

 

(3) Für verfallene Veranstaltungstickets wird kein Ersatz gewährt.

 

(4) Bei der Rückgabe der Eintrittskarte besteht lediglich ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte (exklusive Versandkosten, exklusive Systemgebühr, exklusive Vorverkaufsgebühr). Ein darüber hinausgehender (Ersatz-) Anspruch kann nicht geltend gemacht werden.

 

(5) Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt nur gegen Vorlage des Original-Tickets. Die Versandkosten, falls welche anfallen, trägt der Besucher.

 

(6) Der Erstattungsanspruch erlischt in jedem Fall, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem auf dem Ticket gedruckten Veranstaltungstermin geltend gemacht wird.

 

§ 6 Einlass, Einlasskontrolle

 

(1) Jugendlichen im Alter unter 18 Jahren wird der Besuch der Veranstaltung verweigert, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Die Veranstaltung wird unmissverständlich mit entsprechenden Verweisen auf die bestehende Altersbeschränkung beworben.

 

(2) Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen. Der Besucher ist verpflichtet, am Einlass des Veranstaltungsgeländes dem Einlasspersonal das erworbene Ticket vorzuzeigen und sich auf Verlangen durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen.

 

(3) Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

 

(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere (aber nicht abschließend) das Mitführen von verbotenen Gegenständen (s. Punkt 8), ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe oder sexistische (oder in sonstiger Form gruppenbezogen menschenfeindliche) Einstellung hat. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

 

§ 7 Verbotene Gegenstände

 

(1) Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist strengstens untersagt. Dazu gehören: jegliche Form von Hieb- und Stichwaffen und Gegenstände, die als solche verwendet werden können (z.B. Fahnenstangen, Selfiesticks); Schusswaffen und Munition; Glasflaschen und Glasbehälter; Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln, Leucht- oder Rauchsignale bzw. sonstige pyrotechnische Artikel; Gaskartuschen und Gaskocher; Stromaggregate; Trockeneis; Vuvuzelas; Megafone.

 

(2) Die Mitnahme von Gegenständen, auf denen in Wort und Bild menschenverachtende, rassistische, homophobe sowie sexistische (oder in sonstiger Form gruppenbezogen menschenfeindliche), pornografische und/oder gewaltverherrlichende Inhalte dargestellt sind, ist ebenfalls untersagt.

 

(3) (Haus-) Tiere dürfen nicht zu den Veranstaltungen mitgebracht werden. Eine Ausnahme hiervon wird bei Blindenführhunden gemacht, die als solche ausgewiesen und angeleint sind. Hundekot ist in jedem Fall fachgerecht zu entsorgen.

 

(4) Auf dem Veranstaltungsgelände ist das Mitbringen von eigenen Lebensmitteln und Getränken, Plastik-/PET Flaschen, Dosen, Kanistern, Kühltaschen oder sonstigen schweren Behältnissen, Sprühbehältnissen (Haarspray, Deodorant, CS-Gas, Pfefferspray etc.) sowie gefährlichen Accessoires, z.B. mit Nieten von mehr als 1,5cm Länge oder Patronengürtel verboten. (Diese Aufzählung ist nicht vollständig.)

 

§ 8 Hausrecht, Verhaltensregeln, Fotografie und Film

 

(1) Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter.

 

(2) Die Anweisungen des Ordnungsdienstes bzw. dem Personal der Veranstaltungsstätte sind zu befolgen.

 

(3) Verhaltensregeln

Der Besucher verpflichtet sich:

  1. das Veranstaltungsgelände nicht mit Müll zu verschmutzen,
  2. nicht außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche zu urinieren bzw. seine Notdurft zu verrichten,
  3. keine körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters und Dritte auszuüben
  4. keine Gegenstände auf Besucher, Personal des Veranstalters und Dritte bzw. auf die Bühne zu werfen,
  5. bauliche Anlagen, Wände, Geräte etc. nicht zu beschmutzen, zu besprühen

oder zu beschädigen sowie auf dem gesamten Festivalgelände keine Dekorationen, Plakate, Schilder oder sonstige Gegenstände anzubringen,

  1. für Besucher abgesperrte Bereiche und Räume nicht zu betreten und nicht auf

Bühnen, Zelte, Stände oder ähnliches zu klettern, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters

  1. keinen gewerblichen Handel zu treiben sowie keine Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen (zu Werbemaßnahmen gehören: Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion, eines Unternehmens oder einer Marke und das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form, z.B. auf Flugblättern, Bannern, Schildern etc.).

 

(4) Personen, die den Kartenverkauf behindern oder belästigen, können von dem Veranstaltungsort verwiesen werden.

 

(5) Der Veranstalter kann Besucher, die gegen die Geländeordnung bzw. die AGB verstoßen oder verstoßen haben, vom Festivalgelände verweisen bzw. den Eintritt verweigern und Hausverbot erteilen. Stellt der Verstoß eine Straftat dar (Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Urkundenfälschung, ...) oder erlangt der Veranstalter Kenntnis von einer anderen Straftat auf dem Festivalgelände (Drogenhandel, Diebstahl, Nötigung, ...), wird nicht nur ein Hausverbot erteilt, sondern der Sachverhalt auch bei der Polizei angezeigt. Durch das Erteilen des Hausverbotes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen die Geländeordnung bzw. die AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

 

§ 9 Absage oder Abbruch der Veranstaltung, Programmänderung

 

(1) Der Veranstalter behält sich das das Recht vor, die Veranstaltung vor ihrem Beginn ohne Angabe von Gründen abzusagen.

 

(2) Außerdem hat der Veranstalter das Recht, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, z.B. Erkrankung von Künstlern, höhere Gewalt, wetterbedingt oder anderer vorher nicht absehbarer Gründe, auf einen anderen Termin zu verlegen. Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Veranstaltungstermin verlegt, behalten bereits erworbene Tickets ihre Gültigkeit.

 

(3) Der Veranstalter kann bis zum Veranstaltungsbeginn Änderungen im Programm vornehmen. Dies betrifft explizit auch Spielzeit und -dauer, Wegfall oder Austausch sowie die Reihenfolge der Live-Auftritte von auftretenden Künstlern (z.B. krankheitsbedingt) und die Länge der Programmpausen.

 

(4) Sollte der Veranstalter in den Witterungsumständen eine Gefahr für Körper und Gesundheit der Besucher, der Künstler oder des Personals und/oder für sachliche Werte sehen, ist er berechtigt die Veranstaltung abzubrechen. Der Veranstalter ist ferner dazu berechtigt, den Beginn der Veranstaltung aufgrund der Wetterverhältnisse zu verzögern oder Unterbrechungen vorzunehmen. In diesem Falle, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, aufgrund der Gefährdung von Besuchern durch Fehlverhalten Anderer oder aufgrund sonstiger Gefahrensituationen besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

 

§ 10 Rückgabe von Tickets, Erstattungen

 

Sollte es für eine ausgefallene Veranstaltung keinen Ausweich- oder Ersatztermin geben, werden alle online gekauften VVK Tickets bereits kurz nach der Entscheidung storniert und die Rückzahlung des Eintrittspreises seitens des Veranstalters in Auftrag gegeben. Je nach gewählter Bezahlart kann es bis zu vier Wochen dauern, bis das Geld auf dem Bezahlkonto rückerstattet wird. Diese Zeitdauer ist abhängig vom Zahlungsprovider und können wir nicht beeinflussen. Alle in einer VVK-Stelle gekauften Tickets können innerhalb von 4 Wochen zurückgetauscht werden (Ticketpreis exklusive VVK-Gebühr). Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt nur gegen Vorlage des Original-Tickets. 

 

Alternativ kann das Ticket mit Angabe des vollständigen Namens und der Kontoverbindung innerhalb von 4 Wochen an folgende Adresse geschickt werden:

 

Eventmanagement Kückelmann

Stephan Kückelmann

Willy-Brandt-Platz 4

44135 Dortmund

 

Der Betrag wird dann innerhalb von 2 Wochen zurücküberwiesen

 

Ein darüber hinausgehender (Ersatz-) Anspruch kann nicht geltend gemacht werden.

 

Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem auf dem Ticket gedruckten Veranstaltungstermin geltend gemacht wird.

 

§ 11 Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

 

Dem Besucher ist bewusst, dass bei einer Musikveranstaltung (insbesondere vor den Bühnen) eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden (z.B. Hörschäden) besteht. Der Veranstalter sorgt im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Veranstaltung keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Gehörschutz zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

 

§ 12 Ton- und Bildaufnahmen des Veranstalters, Recht am eigenen Bild

 

Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtige Personen durchgeführt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er eventuell in Wort und Bild aufgenommen wird, und die Aufzeichnung ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden dürfen. Dies gilt explizit für die Veröffentlichung von Veranstaltungsaufnahmen auf den  Webseiten des Veranstalters und die Verwendung von Veranstaltungsaufnahmen in Printmedien zur Berichterstattung und/oder Bekanntmachung von folgenden und vergangenen Veranstaltungen des Veranstalters, zur Sponsorenakquise und allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

 

§ 13 Haftungsausschluss/ -beschränkung

 

(1) Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit.

 

(2) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vertrag, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden; die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht bei Ansprüchen des Besuchers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit des Besuchers durch schuldhaftes Verhalten des Veranstalters. Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

(3) Für Schäden jeder Art, die ein Besucher am Veranstaltungsort erleidet, haftet der Veranstalter nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, die Haftung bei Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

(4) Der Veranstalter haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung des persönlichen Hab und Gut der Besucher und Mitarbeiter. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist die vertraglich geregelte Instrumentenverwahrung der Künstler.

 

(5) Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.

 

 

 

§ 14 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes vom Veranstalter erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt, sofern sie für die Durchführung des Veranstaltungsvertrages notwendig sind.

 

(2) Zu Werbezwecken werden die personenbezogenen Daten genutzt, um auf die aktuelle oder kommende Musikveranstaltung auf dem Postweg oder per E-Mail-Newsletter hinzuweisen. Dieser Service kann jederzeit abgemeldet werden.

 

(3) Der Veranstalter verwendet die Daten des Besuchers zu keinen anderen außer den oben genannten Zwecken und gibt sie darüber hinaus nicht an Dritte weiter.

 

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

 

(2) Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bottrop (soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögens handelt.)

 

(3) Diese AGB geben das Vereinbarte erschöpfend wieder. Weitere Individualabreden, mündlich oder auch sonstige Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der Erfüllung des Vertragszwecks unter Zugrundelegung des von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer etwaigen Regelungslücke.

 

§ 16 Sonstiges

 

Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

 

 

 

Bottrop im Januar 2019